Nutzungsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB-K)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-K) gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung (= die Anbahnung, das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“ oder „Produkte“) von Futura Floors GmbH (Rechtsträger: Futura Floors GmbH, Pödeldorfer Strasse 146, 96050 Bamberg, als Verwender dieser AGB und Vertragspartner) mit seinen Kunden (= Verbraucher, Unternehmer).
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Für die Geschäftsbeziehung von Futura Floors GmbH mit Unternehmern gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) im Abschnitt II.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Futura Floors GmbH gelten ausschließlich, allgemeine Bedingungen des Kunden für seine Geschäftsbeziehungen werden auch bei Kenntnis durch Futura Floors GmbH nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Futura Floors GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Beschaffenheit von Produkten

Als Beschaffenheit der bestellten Waren wird vereinbart: Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere hat der Kunde seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Wir empfehlen Ihnen 5-10 % über Ihren Bedarf hinaus als Verschnittmenge bzw. zum Nachsortieren zu bestellen. Fachgerechter Rat ist vom Kunden selbst und eigenverantwortlich einzuholen.

§ 3 Angebote, Vertragsabschluss, Widerrufsrecht

3.1 Die Präsentation von Waren in Verkaufsräumen oder über einen Webshop / Homepage stellt kein bindendes Angebot von Futura Floors GmbH dar.
3.2 Auf die Anfrage eines Kunden erteilt Futura Floors diesem ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, welches eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes ist (invitatio ad offerendum).
3.3. Ein auf Grundlage des unverbindlichen Angebotes erfolgte Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot des Kunden nach § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
3.4 Futura Floors GmbH kann ein Angebot des Kunden unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB) innerhalb von 12 Werktagen (Fristberechnung ohne Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage; der Tag des Eingangs der Bestellung wird nicht mitgerechnet) nach eigener Wahl durch Annahmeerklärung in Textform (z. B. E-Mail) oder Lieferung der Ware annehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Mit der Annahme durch Futura Floors GmbH kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Futura Floors GmbH zustande (Vertragsabschluss).
3.5 Erfolgt kein Vertragsabschluss innerhalb der Annahmefrist (§ 3 Nr. 3.4 Satz 1), erlischt das Angebot des Kunden (§ 3 Nr. 3.3).
3.6 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:
a. Für Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren steht Kunden, die Verbraucher sind (§ 1 Nr. 1.2 Satz 1), nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
b. Macht ein Verbraucher von dem Widerrufsrecht gem. § 3 Nr. 3.6a. Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
c. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Tag, an dem die letzte Teilsendung oder das letzte Stück ausgeliefert wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Futura Floors GmbH, pödeldorfer strasse 146, 96050 bamberg, Telefon: +49 (0) 951 917 888-0, Fax.: +49 (0) 951 917 888-19, Email: info@futurafloors.de.
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.futurafloors.com elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, gehen sämtliche Verpackungs- und Versandkosten für den Transport zum Kunden zu dessen Lasten, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sie bei der Bestellung bekannt gegeben werden, bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse frei Bordsteinkante.
4.3. Die Lieferung erfolgt mittels LKW, Flugzeug oder Schiff. Soweit eine Lieferung mittels LKW erfolgt, muss eine Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem LKW bzw. Mitnahmestapler vom Kunden gewährleistet werden. Hiervon darf der Futura Floors GmbH bis auf weiteres ausgehen.
4.4 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Der voraussichtliche Lieferzeitraum oder voraussichtliche Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung angegeben (Lieferfrist).
4.5 Die Lieferverpflichtung von Futura Floors GmbH steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Futura Floors GmbH; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von Futura Floors GmbH nicht zu vertreten ist.
4.6 Falls Futura Floors GmbH gemäß § 4 Nr. 4.1. oder aus einem sonstigen Grund ohne eigenes Verschulden zur Lieferung eines bestellten Produkts nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Dauert das Leistungshindernis mehr als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird Futura Floors GmbH im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückerstatten.
4.7 Die Vertragserfüllung in Teillieferungen und Teilleistungen ist in zumutbarem Umfang zulässig. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt, sondern sind von Futura Floors GmbH zu tragen.
4.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.9 Versendet Futura Floors GmbH auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf ), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Futura Floors GmbH dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

§ 5 Preise, Zahlung

5.1 In Produktpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Ist die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, ist sie zusätzlich zum Produktpreis zu zahlen. Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
5.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.
5.3 Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig. In allen anderen Fällen ist der Kaufpreis, sofern in Textform nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug vom Kunden zu zahlen.
5.4 Bei Bestellungen von Kunden im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält Futura Floors GmbH sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versand- und Verpackungskosten zu liefern. Falls Futura Floors GmbH von dem Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch macht, wird Futura Floors GmbH den Kunden unverzüglich unterrichten.
5.5 Für die Wahrung von Zahlungsfristen und -terminen ist der Geldeingang bei Futura Floors GmbH maßgeblich. Dies gilt auch für die Rechtzeitigkeit der Zahlung für den Fall, dass dem Kunden Skonto gewährt wurde.
5.6. Zahlungen mittels Schecks oder Wechseln sind ausgeschlossen.
5.7 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wenn Futura Floors GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, dann kann Futura Floors GmbH diesen geltend machen.

§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Futura Floors GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Forderungen berechtigt. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Futura Floors GmbH ist der Kunde ferner berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
6.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Mängel) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Ansprüche auf Schadenersatz gegen Futura Floors GmbH wegen eines Mangels gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung von Futura Floors GmbH gemäß § 8.
7.2. Zum Zwecke der Prüfung von Mängelansprüchen hat der Kunde Futura Floors GmbH vollumfänglich und wahrheitsgemäß über die Umstände des Einzelfalles zu informieren und zu unterstützen. Dies umfasst auch die Übermittlung von Lichtbildern in ausreichender Anzahl und Qualität durch den Kunden zum Zwecke der Prüfung der Mängelansprüche, sowie die umgehende Beantwortung von Rückfragen.
7.3 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Futura Floors GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist Futura Floors GmbH im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen (Aufwendungsersatz). Die Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er bei Einbau oder Anbringen der mangelhaften Sache den Mangel kennt. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn Futura Floors GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
7.4 Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann Futura Floors GmbH vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen.

§ 8 Haftung

Die Haftung von Futura Floors GmbH aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird wie folgt begrenzt:
8.1 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Futura Floors GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Futura Floors GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Futura Floors GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
8.2 Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Futura Floors GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Futura Floors GmbH, haftet Futura Floors GmbH unbeschränkt.
8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Futura Floors GmbH behält sich das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht am Erwerb der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Futura Floors GmbH einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschädigung sowie der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Futura Floors GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Futura Floors GmbH dieses Recht nur geltend machen, wenn Futura Floors GmbH dem Kunden, der Verbraucher ist, zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 10 Verjährung

10.1 Für Verbraucher beträgt die allgemeine Verjährungsfrist wegen Mängel und Schadenersatzansprüchen 2 Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10.2 Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 3 BGB, §§ 444, 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Datenschutz

11.1 Personenbezogene Kundendaten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird Futura Floors GmbH ausschließlich gemäß den Bestimmungen des anwendbaren gesetzlichen Datenschutzrechts erheben und verwenden.
11.2. Der Kunde hat das Recht, auf schriftliche Anfrage hin, über die zu seiner Person gespeicherten Daten unterrichtet zu werden.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung

12.1 Für diese AGB und unsere Vertragsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Wenn der Kunde seine Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleiben die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
12.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen kann. Der Verkäufer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U)

§ 13 Allgemeines, Ergänzung zu § 3 Angebote, Vertragsschluss, Widerrufsrecht

13.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 1 Nr. 1.2 Satz 2. Die AGB-U ergänzen die vorstehenden Regelungen in dem Abschnitt I. der AGB-K und gehen diesen vor, wenn und soweit die AGB-U davon abweichende Regelungen enthalten.
13.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten die AGB-K und AGB-U gemäߧ 13 Nr. 13.1 auch dann als Bestandteil des Vertrages, wenn Futura Floors GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
13.3 Ist der Kunde Unternehmer, kommt ein Vertrag zustande, wenn Futura Floors GmbH das Angebot des Kunden in angemessener Zeit entweder durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der Ware annimmt. (Abweichung von § 3 Nr. 3.3).
13.4 Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. (Abweichung von § 3 Nr. 3.6)

§ 14 Ergänzung zu § 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

14.1 Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die handelsüblichen Kosten für Versand und Verpackung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde; § 4 Nr. 4.1 Satz 2 und 3 sind nicht anzuwenden. (Abweichung von § 4 Nr. 4.1)
14.2. Hinsichtlich durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten treffen der Kunde und Futura Floors GmbH eine gesonderte Vereinbarung (Abweichung von §4 Nr. 4.7 Satz 2).
14.3 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware am Warenlager von Futura Floors GmbH auf den Kunden über: (i) mit der Übergabe an den Kunden; (ii) beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Abweichung von § 4 Nr. 4.8)

§ 15 Ergänzung zu § 5 Preise, Zahlung

15.1. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Abweichung von § 5 Nr. 5.7)
15.2. Neben des Verzugszinses schuldet bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

§ 16 Ergänzung zu § 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

16.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel zu prüfen und bestehende Mängel in Textform unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Kommt er einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so verliert er seine sämtlichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Mangel, es sei denn, dass Futura Floors GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
16.2 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt seiner Entstehung und die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
16.3 Futura Floors GmbH ist aus Verträgen mit Unternehmern im Rahmen der Nacherfüllung ausschließlich zur Ersatzlieferung verpflichtet. Futura Floors GmbH ist insoweit nicht zum Aufwendungsersatz verpflichtet (Abweichung von § 7 Nr. 7.2).
16.4 Ein Rückgriff des Unternehmers gegenüber Futura Floors GmbH wegen Aufwendungen (§ 7 Nr. 7.2), die der Unternehmer im Verhältnis zu seinem Kunden infolge eines von Futura Floors GmbH zu vertretenden Mangels zu tragen hat, wird ausgeschlossen, soweit die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden nicht auf einer zwingenden Haftung des Unternehmers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beruht. § 8 bleibt auch dann unberührt, wenn der Rückgriff des Unternehmers gegenüber Futura Floors GmbH nach dem vorstehenden Satz nicht ausgeschlossen ist. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)
16.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Futura Floors GmbH. Ausgenommen sind ferner die gemäß § 16 Nr. 16.4 nicht ausgeschlossenen Rückgriffsansprüche. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

§ 17 Ergänzung zu § 9 Eigentumsvorbehalt

17.1 Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer behält sich Futura Floors GmbH das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an der verkauften Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Nr. 17.2 bis 17.7 vor (Abweichung von § 9):
17.2 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Futura Floors GmbH bereits mit Abschluss des Vertrages mit Futura Floors GmbH (Erstvertrag) alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Futura Floors GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Futura Floors GmbH nimmt die Abtretung mit Abschluss des Erstvertrages an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Futura Floors GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
17.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Hersteller. Hersteller ist Futura Floors GmbH oder, wenn Futura Floors GmbH das Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware zusteht, der Lieferant von Futura Floors GmbH. Dem Hersteller erwachsen im Verhältnis zu dem Unternehmer aus der Verarbeitung oder Umbildung keine Verbindlichkeiten. Dem Hersteller steht das (Mit-)Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und den Grad der Verarbeitung oder Umbildung (Zwischen- und Endprodukte). Bei Verarbeitung oder Umbildung unter Vermischen oder Verbinden mit anderen Waren steht dem Hersteller das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verbundenen oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung zu. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Verarbeitung oder Umbildung das (Mit-)Eigentum an der verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er Futura Floors GmbH bereits mit Abschluss des Erstvertrages das künftige (Mit-)Eigentum an dieser Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für Futura Floors GmbH. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Erstvertrages an Futura Floors GmbH ab. Futura Floors GmbH nimmt die Übertragung des künftigen Miteigentums und des künftigen Herausgabeanspruchs mit Abschluss des Erstvertrages an. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
17.4 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung aller gesicherten Forderungen von Futura Floors GmbH gegen den Kunden geht das Eigentum automatisch auf ihn über. Ferner fallen die abgetretenen Forderungen und Rechte auf ihn zurück.
17.5 Futura Floors GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen und Rechte in dem Umfang - nach Wahl von Futura Floors GmbH - freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu besichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis gilt dies jedoch nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die voll bezahlt sind.
17.6 Wird der Erlös aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Umbildung von einem Dritten an den Kunden gezahlt, ist Futura Floors GmbH das Geld unverzüglich ohne Rücksicht auf eine etwaige abweichende Fälligkeit zu überweisen.
17.7 Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, des Weiteren auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder anhängig ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren betrieben wird. In diesen Fällen ist Futura Floors GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen. Der Futura Floors GmbH ist es gestattet, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zur Sicherung der Rechte von Futura Floors GmbH zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann vor, wenn Futura Floors GmbH dies ausdrücklich erklärt.

§ 18 Ergänzung zu § 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Online-Streitbeilegung

18.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Unternehmer ist Hirschaid.
18.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Bamberg, wenn der Unternehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Futura Floors GmbH ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers zu erheben. (Abweichung von § 12 Nr. 12.3)